Die Unterschlagungsprüfung zählt zu den Sonderprüfungen, die entweder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durchgeführt wird oder eigenständig. Anlass zu Unterschlagungsprüfen sind konkrete Verdachtsmomente, z. B. wegen Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr. Ziel dieser Prüfungen ist es, das Schadensausmaß, wie auch unternehmerische Auswirkungen zu ermitteln.
Unterschlagungsprüfungen erfordern ein hohes Maß an Diskretion, Fingerspitzengefühl und betriebswirtschaftlichem Scharfsinn. Ein Wirtschaftsprüfer arbeitet unabhängig wie auch mit dem nötigen Sachverstand und ist daher die Idealbesetzung für diese Art von Prüfungen. Für die Geschäftsführung ist das Ergebnis einer Unterschlagungsprüfung praktisch immer von Nutzen, denn:
In unserer Kanzlei „Freckmann & Partner“ können Sie auf die Fachkompetenz mehrerer erfahrener Wirtschaftsprüfer zurückgreifen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich mit Wirtschaftsdelikten konfrontiert sehen oder Präventionsmaßnahmen gegen Unterschlagung erarbeiten möchten. Unsere Kanzleistandorte sind Brilon, Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen.