Erbschaftssteuer.

Die Erbschaftssteuer stellt eine regelmäßige Belastung im Zuge der Unternehmensnachfolge dar. Die besondere Gefahr hierbei ist der zu starke Eingriff des Finanzamts, sodass im ungünstigsten Fall ein Nachfolger das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen kann. Dieser Problematik kann man jedoch gut vorbeugen. Mit Hilfe unserer erfahrenen Steuerberater und steuerrechtlich bewanderten Rechtsanwälte können wir Sie bei der Erstellung steueroptimierter Nachlassgestaltungen und Steuererklärungen unterstützen.

In vielen Fällen werden erhebliche Einsparmöglichkeiten gar nicht wahrgenommen. Denn gerade das Erbrecht ist regelmäßigen Gesetzesänderungen unterworfen, sodass die ohnehin schon komplexen Erbschaftssteuerregelungen schwer zu überschauen sind, wenn man sich nicht intensiv mit diesen Themen befasst. Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Neben taktisch günstiger Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld, gibt es auch nach einem Erbfall noch Optionen, um nachteiliger Erbschaftssteuer entgegenzuwirken – so beispielsweise die Ausschlagung einer schuldenbelasteten Erbschaft.

Zu allen Fragen rund um den Bereich Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer und damit verbundenen Chancen/Risiken steht Ihnen unser Team erfahrener Steuerberater und Rechtsanwälte zur Verfügung. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie uns direkt an einem unserer Kanzleistandorte in DülmenCoesfeldLüdinghausen oder Brilon.