Wirtschafts­strafrecht.

Als mittelständisches oder großes Unternehmen können Sie mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden, beispielsweise ausgelöst durch Fehlverhalten der Geschäftsleitung oder eines Mitarbeiters. Oder sind Sie selbst Geschädigter? Aufgrund der Komplexität der Thematik und der weitreichenden Konsequenzen sind Sie gut beraten, sich schnell an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir von Freckmann und Partner beraten Sie auf allen Gebieten des Wirtschafstrafrechts sowie präventiv bei Straf- und Bußgeldverfahren. 

In unserer Sozietät haben sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare als Partner zusammengeschlossen. Unser Expertenteam zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung aus und bietet seinen Mandanten eine ganzheitliche und fachübergreifende Beratung.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten, die sich durch Vertrauen und Kontinuität in der Betreuung auszeichnet. Wir verstehen uns als partnerschaftlicher Ratgeber für Unternehmer und Privatpersonen. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen aller Rechtsformen, Unternehmensinhaber und Gesellschafter, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Kommunen und Existenzgründer.

Bei Wirtschaftsstrafsachen zum Fachanwalt gehen

In den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gehören alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben im Unternehmen stehen. Zu den häufigsten Vorwürfen gehören beispielsweise Insolvenzverschleppung, Korruptionsdelikte, Patentverletzungen, Steuerhinterziehung und Verstöße gegen die Compliance Verordnungen. Herr Dr. jur. Dieter Rix sowie Herr Matthias Lennartz sind je Fachanwalt für Steuerrecht. Herr Gerd Steffen Mohnfeld führt darüber hinaus auch noch Fachanwalts-Titel für die wirtschaftlich relevanten Bereiche Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen und können auch bei komplexeren Verfahren einen kühlen Kopf bewahren. Eine maßgeschneiderte Strategie und die professionelle Kommunikation sind für die Wahrung der Belange des Unternehmens von besonderer Bedeutung.

Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten

Das Wirtschaftsstrafverfahren folgt anderen Regeln als ein „klassisches“ Strafverfahren und hat daher besondere Anforderungen an die Strafverteidigung. Die Rechtsanwälte von Freckmann und Partner vertreten Sie auch bei schwierigen und unübersichtlichen Unternehmensstrukturen. Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, erkennungsdienstliche Anordnungen sowie Untersuchungshaft haben gewaltige Auswirkungen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind darauf bedacht, die unter Umständen weitreichenden Auswirkungen auf die gesamte bürgerliche Existenz so gering wie möglich zu halten.

Compliance – Vorbeugung von Wirtschaftsstrafsachen

Im Wirtschaftsstrafrecht rückt Prävention vor Insolvenzverschleppung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Marktmanipulation immer mehr in den Vordergrund. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung ist es immer wichtiger geworden, die Regeln und gesetzlichen Bestimmungen im Unternehmen im Blick zu haben. Zahlreiche Normen sehen spezielle Pflichten zur Einrichtung der Compliance-Sicherungen und zur Einrichtung eines effektiven Frühwarnsystems vor. Transparenz und Kontrolle verhindern mögliche Fehler durch unsachgemäßes Wissen sowie Fehler von Mitarbeitern

Sie wollen wissen, wie man so etwas verhindern kann? Mit Compliance-Richtlinien und deren Überwachung lassen sich viele Wirtschaftsstrafsachen im eigenen Unternehmen verhindern oder zumindest schnell aufklären.