Steuerstraf­recht.

Das Steuerstrafrecht stellt eine Unterkategorie des Strafrechts dar und ist gleichermaßen für Privatpersonen wie auch Unternehmen relevant. Der „klassische“ Problemfall im Steuerstrafrecht ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Ist dieser Verdacht erst einmal aufgekommen, sehen Sie sich sehr schnell mit der Steuerfahndung konfrontiert, die über weitgehende Zugriffsrechte verfügt. Sie müssen dann auch mit Beschlagnahmungen und Durchsuchungen rechnen. Betroffene sind in jedem Fall gut beraten sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Je nachdem, ob eine tatsächliche Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung vorliegt oder „nur“ leichtfertige Verkürzung von Steuern (§ 380), schwankt das Strafmaß erheblich. Die Steuerhinterziehung droht mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe! Während eine leichtfertige Verkürzung lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In der Kanzlei Freckmann & Partner GbR stehen Ihnen gleich mehrere Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung. Mit unserer rechtlichen und steuerlichen Beratung können Sie potenziellen Steuerstrafsachen vorbeugen.

Selbstanzeige im Steuerstrafrecht?

Eng mit dem Steuerstrafrecht verknüpft ist der Begriff der Selbstanzeige, die eine Möglichkeit der Strafbefreiung darstellt. Die Selbstanzeige kann ein mächtiges Werkzeug sein, um einem Strafverfahren vorzubeugen. Sie dürfen hierbei jedoch keine Fehler machen, ansonsten verspielen Sie die Möglichkeit einer Strafbefreiung.

Führen Sie diesen Schritt daher nur mit einem qualifizierten Rechtsanwalt durch, der die Risiken und Chancen genau kennt.