Privatpersonen wie auch Unternehmer werden früher oder später mit dem Erbrecht konfrontiert. Gerade im Hinblick auf eine organisatorisch sauber geregelte Unternehmensnachfolge, hat das Erbrecht für Unternehmer ganz besondere Bedeutung. Neben der Nachlassplanung spielen auch steuerliche Belange eine entscheidende Rolle. Daher sind gleichermaßen die fachlichen Kompetenzen eines Rechtsanwalts, als auch eines Steuerberaters gefragt.
In unserer Kanzlei profitieren Sie von der gebündelten Kompetenz aus beiden Bereichen. Im Erbrecht wie Steuerrecht erfahrene Anwälte arbeiten mit den Steuerberatern Hand in Hand.
Die sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge ist ein besonders wichtiger Schritt, um den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern. Verstirbt der Unternehmer plötzlich und es gibt keinen Erbvertrag oder kein Testament, greifen die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge. Diese sind aber nicht immer im Sinne des Unternehmens. Möglicherweise haben sich die Erben zerstritten und das Unternehmen besitzt keine fähige Geschäftsführung? Hat der alleinige Erbe evtl. gar kein Interesse daran, die Firma fortzuführen, sondern verfolgt eigene Ziele? Pflichtteilsansprüche weichender Erben und/oder Erbschaftssteueransprüche durch das Finanzamt können zu wirtschaftlichen Risiken führen. Unser Steuerberater- und Anwaltsteam erstellt mit Ihnen zusammen Unternehmertestamente/Erbverträge mit geeigneten Nachfolgeklauseln unter Berücksichtigung etwaiger Pflichtteils- und Erbschaftssteuerprobleme.
Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie uns persönlich. Wir stehen Ihnen an den Standorten Lüdinghausen, Coesfeld, Dülmen, Brilon und Borken zur Verfügung