Steuererklärung.

Für bestimmte Personengruppen ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend – so z. B. für selbstständige Unternehmer oder Arbeitnehmer, die verschiedenen Beschäftigungen nachgehen. In vielen Fällen zahlt es sich aus, einen Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärung zu beauftragen. Insbesondere Existenzgründer profitieren hierbei, da Ihnen oft die Routine fehlt und sie den Kopf meist voll anderer Dinge haben.

Denn unvollständige oder sogar fehlerhafte Angaben können sehr schnell die Steuerfahndung auf den Plan rufen. Häufig droht dann auch die Gefahr des Vorwurfs der Steuerhinterziehung. Mit unseren professionellen Steuerberatern an Ihrer Seite können solche und ähnliche potenzielle Gefahren von Anfang an vermieden werden. Wir helfen Ihnen bei allen Formen von Steuererklärungen, darunter:

Einkommen­steuererklärung

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen von Natürlichen Personen erhoben wird.

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist verpflichtend bei

  • Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Eltern- oder Krankengeld
  • Ehegatten, die beide berufstätig sind, in Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor
  • Einem Nebenjob, der über Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
  • Nutzung eines individuellen Freibetrages, der die Lohnsteuer senkt.

Bei allen, die nicht verpflichtend eine Einkommensteuererklärung machen müssen, lohnt es sich dennoch zu prüfen ob eine Steuerrückzahlung durch erhöhte Werbungskosten möglich ist.

Freiberufler und Selbstständige sind hingegen gut beraten, sich an einen Steuerberater zu wenden. Mitunter verschenken sie Potential in Form abzugsfähiger Kosten. Darüber hinaus können die Steuerberater der Kanzlei Freckmann und Partner (Dülmen, Coesfeld, Brilon und Lüdinghausen) neben der reinen Beratung zur Einkommensteuer auch weitere entlastende Aufgaben wie Lohn- und Finanzbuchhaltung übernehmen.

Umsatzsteuer­erklärung

Die Umsatzsteuer ist ebenfalls eine Gemeinschaftsteuer und besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff „Mehrwertsteuer„. Unternehmen müssen sie auf alle Produkte und Dienstleistungen erheben und abführen, in der Regel beträgt sie 19% und in wenigen streng geregelten Fällen 7%.

Steuererklärung für Gewerbesteuer

Die Körperschaftsteuer muss von Kapitalgesellschaften wie AGs und GmbHs, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Verkehrsbetriebe oder Stadtwerken entrichtet werden. Rechtliche Grundlage ist das Körperschaftssteuergesetz.

Steuererklärung für Körperschafts­steuer

Die Gewerbesteuer wird von der Kommune Coesfeld erhoben und ist erstmal für alle Gewerbetreibende verpflichtend. Jedoch ist der Freibetrag bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften relativ hoch, so dass die kleineren Unternehmen oftmals davon befreit sind. Sie wird vierteljährlich abgeführt, haben Sie Fragen zur Gewerbesteuer? Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung.

Jahresabschluss

Eines der wichtigsten Instrumente für Unternehmer ist der Jahresabschluss, der einen klaren Überblick über den Unternehmenserfolg gibt. Dabei werden alle wichtigen Größen zu Ertrag, Finanzen und Vermögen aufgestellt. Die Basis jedes aussagekräftigen Jahresabschlusses ist eine solide und fehlerfreie Buchhaltung. Als erfahrene Steuerberater in Coesfeld sind wir Ihnen bei der Jahresabschlusserstellung gerne behilflich.

Sie möchten Fehler bei der Steuererklärung vermeiden und ggf. noch unentdeckte Potenziale ausschöpfen? Unser Team erfahrener Steuerberater steht Ihnen gleich an mehreren Standorten zur Seite: LüdinghausenBrilonDülmen, Coesfeld und Borken.