Konzernabschluss­prüfung.

Die Konzernabschlussprüfung ist eine gesetzlich vorgesehene Pflichtprüfung für Konzerne und Teilkonzerne, soweit diese aufgrund ihrer Größe dazu verpflichtet sind.

Die Rechnungslegung eines (großen) Konzerns unterliegt nach Handelsgesetzbuch der gesetzlichen Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Als erfahrene Wirtschaftsprüfer prüfen wir nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensgeschäfte, sondern betrachten auch individuelle Risiken des Unternehmens. Selbstverständlich können Sie bei einer Konzernabschlussprüfung durch uns weit mehr erwarten als bloßes Abarbeiten gesetzlicher Vorgaben. Wir suchen das persönliche Gespräch, um so die ideale Lösung Ihrer individuellen Fragestellungen zu erarbeiten.

Effiziente Konzernabschlussprüfung darf unserer Ansicht nach nicht nur als rein regulatorische Aufgabe gesehen werden. Unser Bestreben ist darüber hinaus, bislang unentdeckte Potentiale aufzudecken. Gibt es Möglichkeiten zur Verbesserung des Rechnungswesens oder zur steuerlichen Gestaltung? Mit gewissenhafter Abschlussprüfung können wir unliebsamen Überraschungen für Sie vorbeugen.